Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul VoerdeGemeinde St. Elisabeth FriedrichsfeldGemeinde St. Paulus Voerde/MöllenGemeinde St. Peter Spellen

Beerdigung

Tote zu begraben, das gehört schon immer zu den sogenannten „Werken der Barmherzigkeit“. Für Christen war und ist es selbstverständlich, dass die Verstorbenen würdig beigesetzt werden, während die Gemeinde und die Familie, Freunde und Bekannte ihnen das letzte Geleit geben und für sie beten.

Wenn jemand verstorben ist, nehmen die Angehörigen meistens zunächst Kontakt mit dem Bestatter auf. Der regelt im Kontakt mit den Behörden alle Formalitäten und spricht auch mit den Seelsorgern den Beerdigungstermin ab. Meist wissen die Bestatter schon bei ihrem Besuch im Trauerhaus, wann die jeweiligen Priester, Diakone oder Pastoralreferenten eine Trauerfeier gestalten können. In den Gemeinden gibt es manchmal feste Regeln, zu welchen Zeiten Trauerfeiern stattfinden können. 

Dann wird Sie schon bald ein Seelsorger besuchen, um mit Ihnen zu sprechen und die Gestaltung der Trauerfeier zu planen. Da die Seelsorger und Seelsorgerinnen nicht alle Verstorbenen persönlich (gut) kennen, wird es auch um die Person der Verstorbenen, des Verstorbenen gehen.

Wenn jemand aus unserer Gemeinde im Sterben liegt oder an einer schweren Erkrankung leidet, besteht auch die Möglichkeit, einen Seelsorger zur Krankenkommunion oder einen Priester zur Krankensalbung einzuladen. Im Krankenhaus gibt es hierfür eine Rufbereitschaft, sprechen Sie dann mit den Schwestern und Pflegern auf der Station. Das Sakrament der Krankensalbung kann immer wieder empfangen werden. Es soll die Kranken stärken für den Kampf gegen die Erkrankung und sie ermuntern ihre Krankheit durchzustehen. 

Das eigentliche Sterbesakrament in der kath. Kirche ist die Krankenkommunion, die sog. Wegzehrung. Auch wenn jemand verstorben ist, können Sie einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin ansprechen für ein Gespräch oder ein gemeinsames Gebet am Totenbett. 

Wer einmal getauft ist, der bleibt getauft, auch wenn er später einmal aus der Kirche ausgetreten ist. Aus diesem Grund ist auch eine Trauerfeier für solche Menschen evtl. möglich. Allerdings tun wir das nur dann, wenn es dem Wunsch und Willen des Verstorbenen gerecht wird. Eine kirchliche Trauerfeier für jemanden, der mit der Kirche und den Glauben gebrochen hat, erscheint uns nicht ehrlich. Sprechen Sie gerne mit einem Seelsorger in dieser Frage. Auch dann, wenn Sie selbst einmal aus der Kirche ausgetreten sind, diesen Schritt aber gern rückgängig machen möchten. 

Es gibt unterschiedliche Formen für eine Trauerfeier. Wer selbst Zeit seines Lebens großen Wert auf die Mitfeier der Hl. Messe gelegt hat, für den wird meist die Trauerfeier als Hl. Messe in der Kirche gefeiert. Erst anschließend trifft man sich auf dem Friedhof (bzw. in der Friedhofskapelle), von wo dann die Beisetzung erfolgt. Manchmal wird auch der Sarg oder die Urne hierzu in der Kirche aufgebahrt.

Für viele Familien ist es passender, die Trauerfeier als Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle zu halten und von dort gemeinsam zum Grab zu gehen. 

Es gibt auch die Möglichkeit in den Räumlichkeiten der jeweiligen Bestatter eine Trauerfeier zu halten. Häufig bietet sich dies an, wenn eine Verstorbene/ein Verstorbener später eingeäschert wird. 

Auf jeden Fall wird für jedes verstorbene Gemeindemitglied in den Hl. Messen in der Kirche gebetet. Vielfach ist es üblich, der Verstorbenen nach ca. 6 Wochen nochmals im Gottesdienst zu gedenken und für sie zu beten (6 Wochenamt). Wenn sie das möchten, müssten sie dies im jeweiligen Pfarramt anmelden (manche Bestatter regeln dies auch für Sie). Ein 6 Wochenamt, bei dem der Name des oder der Verstorbenen genannt wird, kann in jeder Messe gefeiert werden. In den Gemeinden gibt es noch weitere Formen des Gedenkens, so brennt z.B. am Kreuz vor der Pauluskirche für die Verstorbenen jeweils eine Kerze und in der Sakramentskapelle der Kirche werden Kreuze mit den Namen der Toten aufgehängt. 

Am Festtag Allerheiligen gibt es Andachten auf den Friedhöfen, an Allerseelen (2. November) wird in speziellen Gottesdiensten für die Verstorbenen des Jahres (auch namentlich) gebetet.

Mehr zu den besonderen Gewohnheiten in den einzelnen Gemeinden finden Sie hier: