Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul VoerdeGemeinde St. Elisabeth FriedrichsfeldGemeinde St. Paulus Voerde/MöllenGemeinde St. Peter Spellen

Hochzeit

Allgemeine Infos zur Hochzeit finden sie auf der Pfarreiseite

Nachstehend weitere Infos zur Hochzeit, insbesondere in St. Peter Spellen

  • Können wir uns in St. Peter trauen lassen?
  • Wer kann kirchlich heiraten?
  • Was muss man tun, um kirchlich zu heiraten?
  • Muss man einen Ehevorbereitungskurs machen?
  • Welche Form des Traugottesdienstes sollen wir wählen?
  • Was ist sonst noch zu beachten?

Können wir uns in St. Peter trauen lassen?

„Wo die Braut, da wird getraut!“ – so lautete ein Merksatz über viele Jahre. Heute ist es nicht mehr zwangsläufig so, dass Brautpaare in der Gemeinde ihre kirchliche Hochzeit feiern, wo sie wohnen. Dennoch gilt, dass das Wohnsitzpfarramt für die Hochzeit zunächst ein Mal zuständig ist.

Wenn sie in unserer Kirche St. Peter heirateten möchten, sollten sie in unserem Gemeindegebiet ihren Wohnsitz haben. Vielleicht möchten sie aber auch in St. Peter ihre Trauung feiern, weil sie hier aufgewachsen sind, ihre Familie hier lebt oder sie in Kürze hier wohnen werden, auch dann ist eine Trauung selbstverständlich möglich.

Manchmal aber gibt es den Wunsch von Paaren in unserer Kirche sich das Ja-Wort zu sagen, ohne dass eine dieser Voraussetzungen gegeben ist.
Dies normalerweise nur möglich, wenn ein eigener katholischer Geistlicher mitgebracht, sowie die musikalische Gestaltung selbst organisiert wird (Organist, Chor o.ä.).
Wenn das bei ihnen der Fall sein sollte, wenden sie sich bitte zunächst an ihren Wohnsitzpfarrer und führen mit ihm das Traugespräch. Mit ihm können sie dann klären, ob er oder ein anderer Geistlicher bereit ist, die Trauung in St. Peter mit ihnen zu feiern. Er kann dann bei uns anfragen, ob die Kirche an dem gewünschten Termin für ihre Trauung zur Verfügung steht.

Ansonsten gilt: (berechtigte) Ausnahmen bestätigen die Regel!

Wer kann kirchlich heiraten?

Grundsätzlich haben alle getauften Katholiken ein Recht auf eine kirchliche Hochzeit.
Voraussetzung ist, dass kein Ehehindernis vorliegt.
Ehehindernisse gibt es viele, aber in den allermeisten Fällen ist das eine vorherige Eheschließung (standesamtlich oder kirchlich) einer der beiden Partner. In diesem Fall gilt es in einem Gespräch mit einem katholischen Geistlichen zu klären, ob dieses Ehehindernis vorliegt, ob es beseitigt werden kann oder nicht.

Grundsätzlich ist der Kirchenaustritt eines Partners kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Hochzeit. Auch wenn ein Partner ungetauft ist oder einer anderen Konfession angehört, können sie kirchlich heiraten!

Was muss mann tun, um kirchlich zu heiraten?

Zunächst sollten mit dem Pfarrbüro abstimmen, welche Termine für eine kirchliche Hochzeit in unserer Kirche in Frage kommen, bevor sie Termine bezüglich Saal etc. festmachen. Falls es sich um eine Trauung handelt, an dem auch ein Geistlicher einer anderen Konfession mitwirken soll, ist auch mit diesem der Termin dann abzustimmen.

Nach dem ein Termin festgelegt werden konnte, vereinbaren sie mit dem Pfarrer ein Traugespräch, bei dem die Formalien aufgenommen werden, die Frage nach bestehenden Ehehindernissen und nach dem nötigen Ehewillen geklärt wird. In diesem Gespräch werden ihnen auch Erklärungen und Materialien für die Gestaltung der kirchlichen Hochzeitsfeier an die Hand gegeben.

Mit dem Geistlichen, der den Traugottesdienst mit ihnen feiert, werden sie in einem zweiten Gespräch dann die Einzelheiten ihres Traugottesdienstes besprechen.

Muss man einen Ehevorbereitungskurs mitmachen?

Ehevorbereitungskurse haben oft keinen guten Ruf, weil sie früher verpflichtend waren. Heute sind sie das nicht mehr, obwohl in unserer Zeit Ehe und Familie Vorbereitung, Klärung und Begleitung nötiger hat, wenn man auf die Fülle gescheiterter Beziehung schaut, die vermutlich ja auch mit bestem Willen und Vorsätzen begonnen wurden.

Es gibt eine Fülle von Angeboten, die jungen Paaren vor bzw. nach ihrer Eheschließung im Prozeß ihre Ehe und Familienwerdung helfen möchten.

Kirchliche Angebote finden sie im Internet.

Welche Form des Traugottesdienstes wählen?

Trauung in einer Eucharistiefeier

Die Feier des Abendmahles Jesu (Eucharistiefeier, Heilige Messe) ist die zentrale Form des katholischen Gottesdienstes, wo der Schwerpunkt auf der Mahlfeier liegt.
Für alle, die durch den sonntäglichen Gottesdienstbesuch mit ihr vertraut sind, wird sie die geeignete Form sein, in der sie ihre kirchliche Trauung feiern. Wobei bedacht werden muss, ob diese Vertrautheit mit den Abläufen in ihr (Sitzen, Knien, Stehen, Antworten geben, Kommunionempfang …) auch bei den mitfeiernden Gästen gegeben ist. Unsicherheiten im Mitvollzug einer Feier machen diese ja nicht feierlicher.

Trauung in einer Wortgottesfeier

Die Wortgottesfeier oder der Wortgottesdienst legt den Schwerpunkt auf der Wortverkündigung. Auf die Mahlfeier (Kommunion) wird verzichtet, aber es besteht die Möglichkeit zu einer größeren Text und Liedauswahl. In dieser Art des Gottesdienstes ist es für diejenigen leichter mitzufeiern, die mit einer Eucharistie nicht (mehr) vertraut sind.

Trauung in einem ökumenischen Gottesdienst

Findet der ökumenische Gottesdienst in einer katholischen Kirche statt, ist es eine Trauung in einer Wortgottesfeier, bei der allerdings eine oder ein Geistliche(r) einer anderen christlichen Konfession mitwirkt. Meist übernimmt diese(r) dann die Predigt und einen Teil der Gebete.
Wenn die Brautleute verschiedenen Konfessionen angehören ist es nicht zwingend eine(n) Geistliche(n) der anderen Konfession hinzuzuziehen, es kann aber ein schönes Zeichen gelebter Ökumene sein.

Selbstverständlich sind katholische Geistliche auch bereit an einer ökumenischen Trauung in der Kirche der anderen Konfession teilzunehmen. Deren Ablauf richtet sich dann aber nach der Ordnung der jeweiligen Konfession.

Was ist sonst noch zu beachten?

Kosten

Auch vom Geld muss man reden. Allerdings halten sich die Kosten für eine kirchliche Trauung in Grenzen, da sie ja mit ihrer Kirchensteuer schon viel zum Erhalt der Kirche und Bezahlung des kirchlichen Personals beitragen. An Gebühren werden für eine kirchliche Trauung 10 Euro fällig. Hinzukommen ca. 30 Euro für die Bezahlung des Organisten. Diese Gebühren bezahlen sie, wenn sie einige Tage nach der Trauung ihr Familienstammbuch im Pfarrbüro abholen, in dem dann auch ihre Trauung eingetragen ist.

Zeiten

Trauungen sind an allen Tagen möglich, außer an Sonn- und Feiertagen. Es zeigt sich aber, dass vor allem der Freitag und der Samstag beliebte Hochzeitstermine sind.
Freitags ist der Beginn eines Traugottesdienstes bis 17.00 Uhr, samstags bis 15.30 Uhr möglich. Selbstverständlich können sie auch vormittags heiraten.

Fotografieren und Filmen
Es ist schön, wenn die kirchliche Trauung auch im Bild festgehalten wird. Allerdings ist es weniger schön, wenn das Beten, Singen und Zuhören durch Fotografieren gestört wird. Auch hat jeder Mitwirkende ein Recht auf den Schutz seiner Persönlichkeit und ist nicht unbedingt damit einverstanden, wenn er fotografiert oder gefilmt wird.
Aus diesem Grunde sind Fotos und Videos beim Einzug und Auszug in der Kirche , so wie beim eigentlichen Trauungsakt (Ja-Wort und Ringübergabe) erlaubt, sonst aber untersagt.
Die Fotografen oder Filmer müssen sich vor der Trauung zwecks Absprache mit dem Brautpaar und dem trauenden Geistlichen in Verbindung setzen.

Weitere Fragen?

Falls sie noch weitere Fragen haben, mailen sie uns doch bitte diese einfach zu

oder

wenden sie sich an das Gemeindebüro St. Peter.